Akademie von Klaus Dieter Girnt
Die Bank-Vorsorgevollmacht: "Schabernack der Kreditwirtschaft"
In Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis > Allgemein
- Ort: Live Online-Seminar
- Min. Teilnehmerzahl: 10
- Datum: auf Anfrage
- Sprache: Deutsch
- Ist mein Computer geeignet?
Bei der Verwendung von Bank(vorsorge)vollmachten sind deren Grenzen zu beachten. Bank-(vorsorge)vollmachten erlauben u. a. Bevollmächtigten nicht
Untervollmachten zu erteilen,
neue Unterkonten zu errichten,
zu Lebzeiten ein Konto zu kündigen,
Kreditverträge abzuschließen oder zu ändern (z. B. neue Zinsfestschreibung),
Schließfächer einzurichten.
In der Folge besteht die Gefahr, dass dringend zu regelnde Bankgeschäfte nicht, oder nicht im notwendigen Zeitrahmen, erledigt werden können. Eine korrekt formulierte und mit dem jeweiligen Kreditinstitut abgestimmte Inhalte einer notariell erstellten Vorsorgevollmacht hilft, Schaden zu vermeiden.
Wir informieren über Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume.